Menschen mit einer Suchterkrankung deren Lebenssituation eine abstinenzorientierte Behandlung nicht zulässt oder die bereits eine (oder mehrere) abstinenzorientierte Behandlung(en) erfolglos abgeschlossen haben brauchen oftmals Unterstützung und Begleitung, um ihr Leben eigenständig und selbstbestimmt in eigenem Wohnraum führen zu können. Für diese Menschen gibt es die Möglichkeit Eingliederungshilfe gemäß § 90 des neunten Sozialgesetzbuches zu beantragen.
Ziel der Ambulanten Begleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit einer Suchterkrankung - ohne die Voraussetzung von Abstinenz – eine weitgehend eigenständige Lebensführung in der eigenen häuslichen Umgebung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und zu erhalten.
Das ambulant begleitete Wohnen wird inhaltlich an den Ergebnissen der individuellen Bedarfsermittlung ausgerichtet.
ABW ist ein verbindlich vereinbartes Angebot, dass durch ein kompetentes Team von Fachkräften eine breite Palette an Assistenzleistungen umfasst und dem Erhalt, beziehungsweise der Förderung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft dient. Die Leistungen werden durch aufsuchende Sozialarbeit in der Wohnung des suchtkranken Menschen oder in unseren Büros erbracht.
Das ABW richtet sich an Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen und gegebenenfalls vorhandenen Mehrfachdiagnosen, bei denen die herkömmlichen ambulanten Angebote und Hilfen der Suchtberatungsstelle nicht ausreichen und für die weder Klinikbehandlung noch Wohnheimunterbringung möglich, bzw. erforderlich sind. Es werden auch Personen aufgenommen, die aufgrund ihres Krankheitsverlaufes von Wohnungslosigkeit bzw. Obdachlosigkeit bedroht sind, bzw. bei denen ein entsprechender Zustand bereits eingetreten ist.