Suchtkrankenhilfe
Ostfriesland gGmbH

Suchtkrankenhilfe
Ostfriesland

Aufnahmeverfahren in 3 Schritten

I

Sollte unser Wohnheim Ihr Interesse geweckt haben und Sie entsprechende Hilfe benötigen, nehmen Sie gerne telefonisch oder per Mail Kontakt zu uns auf, um einen Termin für ein Informationsgespräch zu vereinbaren. Zu diesem Gespräch können Sie gerne in Begleitung kommen. Sinnvoll und hilfreich kann es sein, wenn Sie bereits zu diesem Gespräch Unterlagen wie Arztberichte, Medikamentenliste, Bürgergeld - oder Rentenbescheid mitbringen und uns vorab den Bewerberbogen zusenden oder mitbringen. In dem Gespräch lernen Sie uns und unsere Einrichtung kennen. Sie können einen ersten Eindruck gewinnen, wie sich das Leben in unserem Hause gestaltet. Zudem können wir uns auch ein Bild von Ihnen machen.


Grundvoraussetzungen für eine Aufnahme in unsere Gemeinschaft sind:

  • Kostenzusage des Leistungsträgers n. § 99 SGB IX (Eingliederungshilfe)
  • Akzeptanz unseres Betreuungskonzeptes sowie unserer Hausordnung
  • Bereitschaft zur Mitarbeit
  • Suchtmittelfreiheit – bei Bedarf vorherige Entgiftung
  • Verpflichtende Teilnahme an der Tagesstruktur

Nach dem Informationsgespräch erhalten Sie von uns in der Regel innerhalb von einer Woche eine Antwort, ob wir Sie in unserem Hause aufnehmen können. Bei einer Zusage nehmen wir Sie auf unsere Warteliste.

II

Ab diesem Zeitpunkt ist es wichtig, dass die nötigen Anträge gestellt werden. Die Eingliederungshilfe (2. Teil SGB IX) sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) beantragen Sie bei dem für Ihre Region zuständigen Amt für Eingliederungshilfe / Sozialamt. Falls Sie bereits diese Leistungen erhalten, ist ein Antrag auf Weiterbewilligung zu stellen.

Hilfe zum Ausfüllen der Anträge bekommen Sie von Ihrem*r gesetzlichen Betreuer*in, bei Beratungsstellen (Fachstellen für Sucht und Suchtprävention) in Ihrer Nähe, über Angehörige oder bei der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung. Über diese Website können Sie unverbindlich und kostenfrei Fragen stellen und sehen, wo in Ihrer Nähe eine Beratungsstelle ist.

Für die Beantragung bekommen Sie zudem von uns eine Aufstellung der Mietkosten sowie die Unterlagen zur Beantragung des Mehrbedarfs für die Mittagsverpflegung. Sobald Sie wissen, wer Ihr*e zuständige*r Sachbearbeiter*in ist, teilen Sie uns das bitte mit, damit wir bei aufkommenden Fragen ggf. direkten Kontakt zum Kostenträger aufnehmen können.

Über die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) werden die Kosten für Verpflegung, Körperpflege, Heimtextilien usw. sowie die Bekleidung übernommen (§ 27 SGB XII).

Die Kosten für die Unterkunft (KdU) werden über die Grundsicherung vollständig übernommen (§§ 35, 42a SGB XII).

In unserem Hause nehmen Sie werktags an unseren tagesstrukturierenden Angeboten teil und haben einen Anspruch auf einen Mehrbedarf bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung (§ 42b SGB XII)

III

Sobald Sie eine Kostenzusage erhalten, kann ein Termin zur Aufnahme festgelegt werden. Dieser orientiert sich an der aktuellen Belegung. In der Regel dauert ein Aufnahmeprozess ca. 1 – 2 Monate, da dieser abhängig von der Bearbeitungszeit des zuständigen Kostenträgers ist. In diesem Wartezeitraum kann die notwendige Entgiftung stattfinden, sodass Sie im besten Fall nahtlos aus einer Klinik/Krankenhaus bei uns einziehen können.

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Ansprechpartner:

Für weitere Infos und zur Vereinbarung eines Infotermins setzen sie sich bitte mit Herrn Kevin Buntjer in Verbindung.

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